Alle gesetzlich Krankenversicherten können beim Arzt oder Zahnarzt kostenfrei behandelt werden
und verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ausgehändigt bekommen. Zuzahlungen sind jedoch
gesetzlich erlaubt. Das bedeutet, dass nicht der Patient den Arzt bezahlt, sondern dieser sein Honorar
von den Kassenärztlichen Vereinigungen, die für diesen Zweck die Gelder von den Krankenkassen
bekommen, erhält. Durch dieses System erhalten die Patienten keine Informationen darüber, welche
Kosten sie verursachen. So besteht nun die Möglichkeit sich eine Patientenquittung ausstellen zu
lassen, die den Patienten einen Überblick über die Behandlungskosten liefert.
SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Mit SEPA wird eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft für Euro-Zahlungen entstehen. SEPA umfasst derzeit 32 Länder. Neben den 17 Euro-Staaten sind alle weiteren EU-Mitgliedstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich in Monaco und der Schweiz führen die neuen europäischen Zahlungsinstrumente ein. Die neuen Zahlungsverkehrsstandards stehen seit 2008 sukzessive und derzeit parallel zu den nationalen Verfahren zur Verfügung.
Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ähnelt dem heutigen Einzugsermächtigungsverfahren in Deutschland, jedoch besteht hiermit die Möglichkeit, Lastschrifteinzüge sowohl innerhalb Deutschlands als auch EU-weit vornehmen zu können. Zur Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Das Lastschriftmandat ist das „SEPA-Lastschriftmandat“. Voraussetzung zur Teilnahme als Lastschrifteinreicher ist der Abschluss einer entsprechenden „Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“ (Inkassovereinbarung) mit der jeweiligen Hausbank.
Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren ähnelt dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren in Deutschland, jedoch besteht hiermit die Möglichkeit, Lastschrifteinzüge sowohl innerhalb Deutschlands als auch EU-weit vornehmen zu können. Es ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden ausgerichtet und wird für Lastschrifteinzüge genutzt, bei denen eine frühe Finalität ohne Lastschriftrückgaben erzielt werden soll. Lastschrifteinzüge mit Nicht-Verbrauchern können hiermit nicht vorgenommen werden. Zur Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Das Lastschriftmandat ist das „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“. Voraussetzung zur Teilnahme als Lastschrifteinreicher ist der Abschluss einer entsprechenden „Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren“ (Inkassovereinbarung) mit der jeweiligen Hausbank.
Der Sicherstellungsauftrag bedeutet, dass die gesetzlich Versicherten jederzeit in ihrer Nähe
einen Spezialisten finden, der sie ambulant behandeln kann. Dieser Terminus wurde 2001 in der
Öffentlichkeit bekannt, da einige Politiker damals gefordert haben, dass der Sicherstellungsauftrag an
die Krankenkassen übergeben wird. Jedoch hat sich in der Zwischenzeit die Erkenntnis ergeben, dass
diese Maßnahme mehr Probleme schaffen als lösen würde. Das bedeutet, dass die Krankenkassen
mit jedem Arzt Einzelverträge schließen müssten. Da jeder Arzt Patienten von rund 40 Kassen
betreut, wäre bei rund 149.900 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Medizinern die
Versorgungslandschaft mit sechs Millionen Verträgen kaum ´noch überschaubar.
Die Steuerberatungsgesellschaft Axmann & Engling mbH ist auch Spezialistin für den Heilberufebereich und somit für alle Heilberufe. Der moderne Gesundheitsmarkt in Deutschland wird immer anspruchsvoller. Daher ist die Spezialisierung für eine angemessene steuerliche Fachberatung unerlässlich.
Ob Ärzte, Ergotherapeuten, Hebammen, Pflegeteams, Physiotherapeuten, Zahnärzte oder sonstige Heilberufe und Unternehmen im Gesundheitswesen; die Steuerberatungsgesellschaft Axmann & Engling mbH besitzt langjährige Erfahrung bei der Beratung dieser Mandantengruppe.