Jährlich wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit den Krankenkassen
vereinbart, wie viel Geld den Vertragsärzten zur Verordnung von Arznei- und Verbandmitteln zur
Verfügung gestellt wird. Somit werden für alle Arztgruppen Richtgrößen festgelegt, damit das
Ausgabenvolumen nicht überschritten wird. Des Weiteren soll es als Leitlinie bei den Verordnungen
dienen. Beispielsweise kann ein Hausarzt einem Patienten pro Quartal für ungefähr 40 Euro
Arzneimittel verschreiben.
Risikostrukturausgleich
Die Steuerberatungsgesellschaft Axmann & Engling mbH ist auch Spezialistin für den Heilberufebereich und somit für alle Heilberufe. Der moderne Gesundheitsmarkt in Deutschland wird immer anspruchsvoller. Daher ist die Spezialisierung für eine angemessene steuerliche Fachberatung unerlässlich.
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