Das Grundgesetz in Deutschland sieht in Artikel 12 vor, dass ein Arzt, Zahnarzt, Tierarzt und
Apotheker sich den Ort seiner Berufsausübung frei wählen kann. Jedoch gibt es Einschränkungen für
Ärzte, die ambulant gesetzliche Krankenversicherte behandeln wollen. Um die Anzahl der ambulant
tätigen Ärzte zu begrenzen, existiert eine Bedarfsplanung. So wird die Anzahl der Mediziner einer
Fachrichtung festgelegt, die sich in einem Planungsbereich niederlassen dürfen. Eine Region gilt für
Ärzte derselben Fachrichtung als gesperrt, wenn bereits mehr als 110 Prozent der erlaubten Zahl an
Ärzten in einer Region praktizieren.
Die Steuerberatungsgesellschaft Axmann & Engling mbH ist auch Spezialistin für den Heilberufebereich und somit für alle Heilberufe. Der moderne Gesundheitsmarkt in Deutschland wird immer anspruchsvoller. Daher ist die Spezialisierung für eine angemessene steuerliche Fachberatung unerlässlich.
Ob Ärzte, Ergotherapeuten, Hebammen, Pflegeteams, Physiotherapeuten, Zahnärzte oder sonstige Heilberufe und Unternehmen im Gesundheitswesen; die Steuerberatungsgesellschaft Axmann & Engling mbH besitzt langjährige Erfahrung bei der Beratung dieser Mandantengruppe.