Es ist der Ausdruck für einen Arzt, der Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen behandelt. Da
viele Menschen sich darunter einen Mediziner vorstellen, der bei den Krankenkassen angestellt
ist, wurde vor einigen Jahren der Begriff Vertragsarzt eingeführt. Jeder Vertragsarzt ist Mitglied
einer Kassenärztlichen Vereinigung, die die von den Krankenkassen zur Verfügung gestellte
Gesamtvergütung als Honorare an die Mitglieder auszahlt. Möchte sich ein Mediziner als Vertragsarzt
niederlassen, so darf er dies nur dort tun, wo es noch freie Arztsitze gibt.
Darunter versteht man, dass eine Partei mit einem Kollektiv von Partnern einen Vertrag abschließt.
Unter anderem schließen die Krankenkassen diese Verträge mit der Gemeinschaft aller Vertragsärzte,
welche durch ihre Kassenärztliche Vereinigung vertreten wird. Dabei wird unter anderem geregelt,
wie viel Geld für die ambulante Versorgung zur Verfügung steht oder wie viel Euro Arzneimittel
verschrieben werden dürfen. Durch dieses Vorgehen wird gewährleistet werden, dass flächendeckend
die gleichen Regelungen gelten.
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