Durch das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) müssen die
Krankenkassen ihren Versicherten eine besondere hausärztliche beziehungsweise hausarztzentrierte
Versorgung anbieten. Dabei geht der Gesetzgeber von einem Einschreibungsmodell aus. Derartige
Programme, die die Krankenkassen auf der Grundlage dieser gesetzlichen Regelung entwickelt
haben, werden als Hausarztmodelle bezeichnet, deren vertragliche Grundlage die Hausarztverträge
sind. Dabei müssen sich die Versicherten für mindestens ein Jahr einschreiben und dürfen in dieser
Zeit den Hausarzt nicht wechseln. Der Grundgedanke dieser Programme liegt darin, dass ein Patient
im Falle eines Gesundheitsproblems nicht gleich einen Spezialisten aufsucht, sondern zunächst zu seinem Hausarzt geht. Der Hausarzt soll den Überblick über das Versorgungsgeschehen seiner
Patienten behalten. So können Wechselwirkungen von Arzneimitteln schnell erkannt und mithilfe
einer geänderten Verordnung ausgeschlossen werden. Des Weiteren sollen dadurch unnötige
Doppeluntersuchungen vermieden werden. Der Versicherte kann für sein diszipliniertes Verhalten mit
Prämien oder Zuzahlungsermäßigungen durch seine Kasse belohnt werden.
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