Übersetzt bedeutet es „diagnosebezogene Fallgruppen“ und ist die Grundlage für ein
leistungsorientiertes Vergütungssystem im Krankenhaus. Die Behandlungsfälle werden nach
definierten Kriterien (Diagnosen) zu Fallgruppen zusammengefasst. Die Preise für die Leistungen
hängen von den Diagnosen ab und nicht wie in der Vergangenheit von der Liegezeit der Patienten.
Das Gesetz zur Erfüllung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems, welches 2002 in Kraft
getreten ist, soll dazu führen, dass durch gleiche Preise für gleiche Leistungen der Wettbewerb
zwischen Kliniken angeregt und die Behandlungs- und Kostenstruktur transparenter wird. Seit dem 1.
Januar 2004 existiert für Krankenhäuser die Pflicht zur Einhaltung der DRG und seit 2007 zahlen die
Krankenkassen landesweit gleiche pauschale Preise für gleiche Leistungen.
Dieser Begriff bezeichnet die Behandlung von Patienten anhand standardisierter Vorgaben, welche
sich an einzelnen Krankheitsbildern richten. Wird beispielsweise festgestellt, dass ein Patient an
Diabetes leidet, ergeben sich aus der Diagnose vorgegebene Behandlungsschritte. Dabei spielen
die individuellen Probleme des Patienten eine untergeordnete Rolle. Durch die Änderung der
Ausgleichszahlungen unter den Krankenkassen ist dieses Konzept stark in die Kritik geraten. Um
die chronisch Kranken zu attraktiven Versicherten zu machen, hat der Bundestag beschlossen,
dass die Krankenkassen in Zusammenarbeit mit den Kassenärzten für sieben Volkskrankheiten
Disease-Management-Programme entwickeln sollen: Diabetes, Erkrankungen der Herzgefäße,
Herzinsuffizienz, Asthma, Schlaganfall, Bluthochdruck und Brustkrebs. Die Mehrzahl dieser
Programme wurden mittlerweile realisiert. Schreibt sich ein Patient in ein solches Programm ein, erhält
die entsprechende Krankenkasse mehr Geld aus dem Ausgleichstopf. Ab dem Jahr 2009 erhalten
Krankenkassen lediglich noch eine Verwaltungspauschale für DMP aus dem Gesundheitsfonds.
Weitere Ausgleichszahlungen unter den Krankenkassen finden nicht mehr statt.
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