Übersetzt bedeutet es „diagnosebezogene Fallgruppen“ und ist die Grundlage für ein
leistungsorientiertes Vergütungssystem im Krankenhaus. Die Behandlungsfälle werden nach
definierten Kriterien (Diagnosen) zu Fallgruppen zusammengefasst. Die Preise für die Leistungen
hängen von den Diagnosen ab und nicht wie in der Vergangenheit von der Liegezeit der Patienten.
Das Gesetz zur Erfüllung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems, welches 2002 in Kraft
getreten ist, soll dazu führen, dass durch gleiche Preise für gleiche Leistungen der Wettbewerb
zwischen Kliniken angeregt und die Behandlungs- und Kostenstruktur transparenter wird. Seit dem 1.
Januar 2004 existiert für Krankenhäuser die Pflicht zur Einhaltung der DRG und seit 2007 zahlen die
Krankenkassen landesweit gleiche pauschale Preise für gleiche Leistungen.
Dieser Begriff bezeichnet die Behandlung von Patienten anhand standardisierter Vorgaben, welche
sich an einzelnen Krankheitsbildern richten. Wird beispielsweise festgestellt, dass ein Patient an
Diabetes leidet, ergeben sich aus der Diagnose vorgegebene Behandlungsschritte. Dabei spielen
die individuellen Probleme des Patienten eine untergeordnete Rolle. Durch die Änderung der
Ausgleichszahlungen unter den Krankenkassen ist dieses Konzept stark in die Kritik geraten. Um
die chronisch Kranken zu attraktiven Versicherten zu machen, hat der Bundestag beschlossen,
dass die Krankenkassen in Zusammenarbeit mit den Kassenärzten für sieben Volkskrankheiten
Disease-Management-Programme entwickeln sollen: Diabetes, Erkrankungen der Herzgefäße,
Herzinsuffizienz, Asthma, Schlaganfall, Bluthochdruck und Brustkrebs. Die Mehrzahl dieser
Programme wurden mittlerweile realisiert. Schreibt sich ein Patient in ein solches Programm ein, erhält
die entsprechende Krankenkasse mehr Geld aus dem Ausgleichstopf. Ab dem Jahr 2009 erhalten
Krankenkassen lediglich noch eine Verwaltungspauschale für DMP aus dem Gesundheitsfonds.
Weitere Ausgleichszahlungen unter den Krankenkassen finden nicht mehr statt.
Durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab, der in Fachkreisen mit EBM abgekürzt wird, wird ein
Verzeichnis bezeichnet, wonach ambulante Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
abgerechnet werden. Die Leistungen werden durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen
und die Kassenärztliche Bundesvereinigung definiert. Sie legen auch eine Abrechnungsziffer fest.
Des Weiterem werden Punktzahlen bestimmt, welche die Relationen der Leistungen untereinander
festlegen. Für eine Leistung, die mit hundert Punkten bewertet ist, erhält der Mediziner doppelt so viel
Geld wie für eine, die mit 50 Punkten bewertet ist. Am 1. Januar 2009 trat die aktuellste Fassung des
EBM in Kraft.
Der Einzelvertrag wird auch Selektivvertrag genannt und bezeichnet im Gesundheitswesen
beispielsweise den Vertrag einer Krankenkasse mit einem einzelnen Arzt. Als Nachteil dieser Verträge
wird gesehen, dass das Versorgungsgeschehen uneinheitlich und unübersichtlich wird. Jedoch liegt
der Vorteil für die Kassen AOK, Barmer & Co. darin, dass sie sich die ihnen besonders genehmen
Mediziner aussuchen können.
Facharzt ist die Bezeichnung für einen Mediziner, der nach seinem regulärem Studium eine
mehrjährige Weiterbildung durchlaufen hat und am Ende eine Prüfung in dem entsprechenden
Fachgebiet absolvierte. Bis Oktober 2004 wurde die Facharztausbildung in eine 18-monatige AiP-Zeit
(AiP bedeutet Arzt auf Praktikum) und in eine Zeit als Assistenzarzt gegliedert. Seit der Abschaffung
des AiP kann man nach dem Studium eine Stelle als Assistenzarzt sofort antreten. Nach mehrjähriger
beruflicher Tätigkeit und einer erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung kann der Arzt sich als
Facharzt niederlassen.
Durch die Fallpauschalen soll sichergestellt werden, dass alle Krankenhäuser pro Behandlungsfall
bezahlt werden. Diesbezüglich gibt es einen Katalog mit 824 Ziffern (sogenannten Gruppen) und
24 Zusatzentgelten. Die Klinikärzte sind dazu verpflichtet, jeden Patienten einer dieser Gruppen
zuzuordnen. Es ist nun nicht mehr der Fall, dass bei der Höhe der Bezahlung entscheidend ist, wie
viele Tage der Patient im Krankenhaus verbracht hatte und mit welchen Mitteln er behandelt wurde.
Künftig ist die Vergütung innerhalb eines Bundeslandes bei gleichen Behandlungsfällen gleich hoch.
Durch diese Fallpauschalen soll der Wettbewerb im Gesundheitswesen gestärkt werden.
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