Dies ist eine Kooperationsform niedergelassener Mediziner. Dabei nutzen die Mediziner der
Praxisgemeinschaft die Räume und Praxiseinrichtungen gemeinsam. Der Unterschied zu einer
Berufsausübungsgemeinschaft besteht darin, dass die einzelnen Mediziner ihre Praxis selbstständig
führen und so einzeln gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abrechen.